Aus grundsätzlichen Erwägungen war der Versandhandel von Arzneimitteln in Deutschland bis 2003 ausdrücklich untersagt. Eine Verfassungsbeschwerde zweier deutscher Apotheker wurde
Ende 2003 zum Anlass genommen, den Versandhandel mit Arzneimitteln in
Deutschland für Apotheken ab 1. Januar 2004 freizugeben. Gleichzeitig entfiel die Preisbindung
für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel.
Der Versandhandel mit Arzneimitteln ist in Deutschland ausschließlich Apotheken erlaubt, die grundsätzlich in rechtlicher Hinsicht alle Voraussetzungen einer Apotheke ohne
Versandhandel erfüllen müssen. Darüber hinaus muss bei der zuständigen Behörde eine Erlaubnis auf Zulassung zum Versandhandel gestellt werden. Die am
Versandhandel mit Arzneimitteln teilnehmende Apotheke unterliegt allen in
Deutschland geltenden gesetzlichen Einschränkung hinsichtlich Sozialgesetzgebung, Apothekengesetz und
Heilmittelwerbegesetz.
Wer genau weiß, was er sucht, kann von dem Angebot der Versandapotheken am meisten
profitieren. Zudem unterliegt der Kunde nicht den üblichen Öffnungszeiten der Ladenapotheken. Rund um die Uhr können Bestellungen getätigt werden, was besonders Berufstätigen entgegenkommt. Mit dem Fall der Festpreise für rezeptfreie Medikamente ist außerdem der Preiskampf härter geworden. Die von Versandapotheken über das Internet angebotenen Produkte sind unter Umständen um einiges billiger als jene der Präsenzapotheke. Dies ist in einigen Vorteilen begründet, welche die Versandapotheken gegenüber Ihren Mitbewerbern geltend machen können: Höherer Warendurchsatz, mengenbedingte Einkaufsvorteile, niedrigere Kosten für Räumlichkeiten und Inventar uvm. Ein Teil dieser Einsparungen wird über niedrigere Verkaufspreise an den Kunden weitergegeben.
Kürzlich sagte Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler in einem Interview: „Wer Arzneimittel in der Apotheke vor Ort kauft oder in einer zugelassenen
Versandapotheke, der geht auf Nummer sicher“. Somit wurde von Seiten des Ministers die Qualität beider Angebotsformen bestätigt.
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